
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung.
1.1. Die AGB sind für alle Geschäfte mit Wiederverkäufern bindend. Anders lautenden Bedingungen des Käufers bei Auftragserteilung durch etwaige Gegenbestätigungen unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit der ersten Bestellung beziehungsweise der Annahme unserer Auftragsbestätigung gelten unsere AGB vom Käufer als anerkannt.
1.2. Die AGB gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Wiederverkäufer, auch wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurde.
1.3. Abweichungen von dieser AGB sind nur für den schriftlich bestätigten Einzelfall wirksam. Die Abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine Stillschweigende Änderung, wenn Sie im Rahmen einer Geschäftsverbindung über einen längeren Zeitraum vollzogen wird.
2. Versandhandel – Zwischenhandel
2.1. Es gilt als vereinbart, dass die vom Käufer bei uns bestellte Ware nur in der vom Käufer angegebenen Verkaufsstelle angeboten / verkauft wird.
2.2. Der Zwischen-, Versandhandel und Export von unseren Waren gilt als ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden
3. Angebot – Auftragserteilung
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden für beide Teile nur dann verbindlich, wenn Sie schriftlich bei uns eingegangen sind und von uns schriftlich bestätigt wurden.
3.2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist allein maßgeblich für die Ausführung der Bestellung.
Änderungswünsche sind sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitzuteilen. Spätere Änderungswünsche bedürfen einer neuen Auftragserteilung, die entstehenden Kosten trägt der Besteller.
3.3. Nach der Auftragsbestätigung sind wir berechtigt die bestellte Ware ohne Nachfrage auf Korrektheit gegebenenfalls am nächsten Arbeitstag zu versenden.
4. Lieferzeit – Versand – Leistungsstörung
4.1. Angaben über Lieferzeit, Lieferfristen und Versandtermine sind nur annähernd und unverbindlich, sofern wir Sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigen. Im Falle des Verzuges unverbindlicher Termine übernehmen wir keine Haftung. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Fristen zur Lieferung wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes übernommen.
4.2. In Fällen höherer Gewalt und andere unvorhersehbare Leistungshindernisse wie zu Beispiel bei Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel oder behördliche Maßnahmen sind wir berechtigt den Liefertermin angemessen hinauszuschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges, Unmöglichkeit oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
4.3. Wird eine schriftlich zugesicherte Lieferzeit um 14 Tage überschritten, ist der Käufer berechtigt, nach Verstreichen einer uns schriftlich zusetzenden Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit.
4.4. Bei Aufträgen die aus mehreren Lieferungen bestehen, sind wir zu Teillieferungen berechtig, es sei denn, dass der Käufer eine teilweise Lieferung ablehnt. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft und wird einzeln in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen die aus mehreren Lieferungen bestehen, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des gleichen Auftrages.
4.5. Der Versand der Ware erfolgt nach unserer Wahl zu den am Tage des Versandes gültigen Preisen und Bedingungen. Wir liefern per Paketdienste (UPS, DPD, Post usw.) oder Spedition. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die Produkte Bodysoft, Bettauflagen und Zubehör werden die Kosten separat auf der Rechnung aufgeführt und sind nicht Skonto abzugsfähig. Betten, Unterbauten und sonstige Sperrgüter werden von dem Spediteur mit dem Käufer direkt abgerechnet. Die Entsorgung der Verpackung obliegt dem Käufer.
4.6. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt, auch wenn Fracht- und Verspackungsfreie Lieferung vereinbart wurde. Zur Absicherung des Transportrisikos wird eine Transportversicherung abgeschlossen und mit 0,7 % des Netto-Warenwertes in Rechnung gestellt.
4.7. Ist mit dem Käufer Selbstabholung vereinbart und die Ware wird innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Bereitstellung nicht abgeholt, sind wir berechtigt dem Käufer die Ware per Nachnahme zuzustellen.
4.8. Verweigert der Käufer die Annahme einer von uns gelieferten Ware, so können wir eine angemessene Frist zur Abnahme der Ware setzen. Nach deren Ablauf sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 25 % des Netto-Warenwertes zu verlangen, der Nachweis des höheren Schadensersatzes bleibt uns vorbehalten.
5. Preise – Transport – Verpackung
5.1. Die Preise verstehen sich in € (Euro) und gelten Frei Haus geliefert, zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn in der Auftragsbestätigung ist etwas anderes vereinbart.
5.2. Entwicklung, Montage und Sonderanfertigungen oder Veränderungen an Ort u. Stelle sind in den Preisen nicht enthalten, sie werden als Nachweisarbeiten berechnet. Nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des Käufers erfordern eine Neufestsetzung des Preises.
5.3. Treten zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag der Vertragserfüllung Kostenerhöhungen (Zölle, Steuern, Personal- und Transportkosten) oder Währungsänderungen ein, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen.
5.4. Die Preise gelten für die Abnahme von Waren in den in unseren Preislisten angegebenen Abnahmemengen. Bei Abnahme abweichender Mengen wird ein Aufpreis berechnet.
6. Zahlung – Zahlungsverzug
6.1. Die Bezahlung unserer Rechnungen erfolgt durch den von Ihnen zu erteilenden Bankeinzug, 10 Tage nach Rechnungsdatum gewähren wir 5% Skonto. Bei Barzahlung im Voraus, Nachnamelieferung u. Abholung gewähren wir 5% Skonto. Gegen Besondere Vereinbarung gewähren wir Bezahlung durch Überweisung, 20 Tage nach Rechnungsdatum porto-und spesenfrei Netto Kasse. Bei Zahlung per Überweisung 8 Tage nach Rechnungsdatum gewähren wir 3% Skonto.
Erstlieferungen erfolgen per Bar-Nachname minus 3% Skonto.
6.2. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag pünktlich bis zu den vorgenannten Fälligkeitstagen bei uns in bar vorliegt oder auf unserem Bankkonto gutgeschrieben ist.
6.3. Bei bargeldloser Zahlung, insbesondere auch bei Schecks (Verrechnungsschecks), kommt es in jedem Falle auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Bei Zahlung oder Gutschrift unter Vorbehalt, unter einer Bedingung oder unter sonstigen Einschränkungen kann Skonto nicht gewährt werden. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Käufer. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrieben.
6.4. Wechsel und vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Bei Entgegennahme von Schecks trägt der Käufer etwaige Diskont- und Einziehungskosten.
6.5. Werden die unter 6.1 genannten Zahlungsziele überschritten, sind wir im Falle des ungerechtfertigten Skontoabzugs berechtigt diese nachzufordern. Wird das Hauptzahlungsziel überschritten, sind wir ohne weitere Zahlungsaufforderung berechtigt, für die Dauer der Zielüberschreitung Zinsen in Höhe des jeweiligen Wechseldiskontsatzes der Deutschen Bundesbank zuzüglich 4 % p.a. zu berechnen. Zinsen werden mit Beginn des 21. Tages berechnet. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt
6.6. Befindet sich der Käufer mit der Begleichung einer von uns aus Warenlieferung gestellten Rechnung in Zahlungsverzug, dann sind wir nicht verpflichtet, weitere Lieferungen vorzunehmen. Wir sind in diesem Falle berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges werden sämtliche unsere gegenüber dem Käufer bestehenden Forderungen fällig.
6.7. Bestehen nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel gegenüber der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, dann können wir unsere Lieferung von Voraus- oder Barzahlung abhängig machen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
6.8. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge von einer Rechnung sind nur zulässig, sofern vorher von uns eine entsprechende Gutschrift erteilt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen Mängelrügen, Lieferungsverzögerung oder sonstigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
6.9. Zahlungen werden ohne Rücksicht auf entgegenstehende Bestimmung des Zahlenden zunächst auf offene Zinsen, Mahnkosten, Diskontspesen und danach erst auf die am längsten fälligen Forderungen verrechnet.
6.10. Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
7. Reklamationen – Gewährleistung
7.1. Der Käufer hat die Ware sofort nach Empfang auf die Vertragsgemäßheit zu überprüfen, andernfalls verliert er sämtliche Gewährleistungsansprüche. Handelsüblich oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Abmessung und Ausführung, Farbe, Struktur oder Konstruktion begründen keine Rechte gegen uns. Ist die Ware bei der Anlieferung sichtbar Beschädigt, muss der Käufer dies bei dem zustellenden Unternehmen anzeigen und mit diesem abrechnen. (4.6.)
7.2. Sichtbare Produktionsbedingte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und abgenommen. Der Eingangsstempel auf dem Frachtschein gilt als Tag des Empfangs. Verborgene Mängel die bei der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung unverzüglich nach Feststellung schriftlich unter Angabe von Gründen geltend gemacht werden.
Nach Ablauf der genannten Fristen können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr gestellt werden.
7.3. Im Falle berechtigter Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer hat nur dann ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.4. Mängel eines Teils einer Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern der Rest für den Käufer verwendbar ist.
7.5. Die Rücksendung von beschädigter Ware nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers und ist frachtgünstigst auszuführen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
7.6. Schäden die möglicherweise Transportschäden sind, sind vom Käufer bei Anlieferung durch Vorbehalt auf der Lieferquittung oder in der vom Anlieferer vorgeschriebenen Form anzuzeigen und mit diesem abzuwickeln.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art entbinden den Käufer nicht von der Verpflichtung, die Ware anzunehmen, sachgemäß zu lagern und seinen übrigen Verpflichtungen nachzukommen.
7.8. Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Rücksicht auf Gewährleistungsansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn wir die Ansprüche als begründet anerkannt haben.
7.9. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe der Ware, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Nachbesserungsarbeiten (jedoch nicht die Begutachtung der Beanstandung durch uns) unterbrechen die Verjährung.
7.10. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungen aus, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Unberührt bleiben Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
7.11. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit sowohl gegen uns als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Umtausch – Rücknahme
8.1. Die Rückgabe oder ein Umtausch von gekaufter Ware ist ausgeschlossen.
8.2. Sofern Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Lieferung gültige Nettopreis gutgeschrieben. Liegt der Nettopreis am Tag der Rücknahme unter dem Nettopreis am Tage der Lieferung, wird der niedrigere Nettopreis gutgeschrieben. Gutschriften werden nur dann erteilt, wenn wir die Ware unbeschädigt zurückerhalten.
8.3. Bei Waren aus Sonderanfertigung, Sondermaße, Sonderfarben, Sonder- und Restposten ist eine Rückgabe oder ein Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegenüber dem Käufer zustehenden und noch entstehenden Forderungen einschließlich Zinsen, Mahnkosten, Kosten der Rückführung der Ware etc. Unser Eigentum.
9.2. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu handels-üblichen Preisen zu veräußern. Er hat Sie gesondert zu lagern, mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt zu versehen und gesondert in seinen Büchern auszuweisen.
9.3. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle ihm aus einer Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten zur Sicherung der in Absatz 9.1. bezeichneten Ansprüche ab. Wir nehmen hiermit diese Abtretung an. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet. Er hat auf Verlangen unverzüglich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Bei Verzug des Käufers mit nur einer Teilforderung sind wir zur Anzeige der Abtretung ermächtigt. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware an einen Dritten weiter und nimmt er die dadurch entstehenden Forderungen in ein Kontokorrentverhältnis mit dem Dritten auf, dann tritt der Käufer uns außerdem die Ansprüche auf Kündigung des Kontokorrentverhältnisses auf Feststellung der Salden und insbesondere auf den Schlusssaldoanspruch ab.
9.4. Die von uns gelieferte Ware darf der Käufer weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Wird die Ware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er trägt in diesem Fall alle Kosten eines Interventionsverfahrens.
9.5. Wir verpflichten uns, die für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freizugeben, soweit der Wert (maßgebend sind die Rechnungswerte) unsere Forderungen um 20 % übersteigt.
9.6. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen, nach angemessener Frist frei zu veräußern und den Erlös auf den Kaufpreis gutzuschreiben. Die Kosten trägt der Käufer. Die Differenz zum vereinbarten Kaufpreis hat der Käufer ebenso zu zahlen wie die Verzugszinsen. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
10. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Sonstiges
10.1. Für unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen ist in Bad Kreuznach.
10.3. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass ggf. personen-bezogene Daten bei uns gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden.
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